Qualifizierungs­chancengesetz

Neuregelung zum 1. April 2024

Kennen Sie das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Bereits im Dezember 2018 wurde das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifikation und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung – das Qualifizierungschancengesetz – in Deutschland erfolgreich verabschiedet und trat im Wesentlichen zum 01.01.2019 in Kraft.

Ziel ist es, durch dieses Gesetz die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu fördern.

Aufgrund des Strukturwandels hat der Fachkräftemangel Deutschland fest in seiner Hand, gut qualifiziertes Personal fehlt in sämtlichen Branchen und Berufssparten.
Daher hat die Bundesregierung von Deutschland eine Qualifizierungsoffensive gestartet und das Qualifizierungschancengesetz ist ein Teil davon.

Dabei stützt sich das Gesetz auf drei wesentliche Maßnahmen

 
1. Weiterbildungsförderung für alle

Unabhängig von Qualifikationen, Alter oder Größe des Arbeitgebers sollen alle Arbeitnehmende von einer Weiterbildungsförderung profitieren können, wenn sie vom digitalen bzw. allgemeinen Strukturwandel betroffen sind oder in einem sog. „Engpassberuf“ (Beruf mit Fachkräftemangel) tätig sind.

Früher wurden vor allem Menschen ohne hohe Qualifikation und ältere Arbeitnehmende bei ihren Weiterbildungen unterstützt. Dieses Programm wurde nun erweitert und die Förderleistungen verbessert. Neben der Übernahme von Weiterbildungskosten wurden auch die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung ausgebaut.

Beide Leistungen erfordern grundsätzlich eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers und variieren je nach Unternehmensgröße. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz, das hauptsächlich am 29. Mai 2020 in Kraft getreten ist, wurden die Förderleistungen erneut verbessert.

2. Verbesserter Schutz in der Arbeitslosenversicherung

Das Gesetz sieht ab 01.01.2020 eine bessere Absicherung in der Arbeitslosenversicherung vor. Somit können alle Arbeitnehmende Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie in einem Zeitraum von 30 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 12 Monaten aufweisen können.

3. Entlastung der Beitragszahlende in der Arbeitslosenversicherung

Hinzukommt, dass durch das Gesetz ab 01.01.2020 der Beitragssatz zur Arbeitslosenversischerung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von früher 3 % auf final 2,4 % gesenkt wurde.

Was ist neu im Qualifizierungschancengesetz?

 
Weiterbildungsgesetz

Zum 01.04.2024 tritt die Neuregelung des QCG basierend auf dem Gesetz zur Stärkung des Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) in Kraft.

Der Zugang zu Leistungen wird erleichtert und die Leistungen selbst verbessert. Somit können nun auch kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden 100% der Lohnkosten erstattet bekommen und es gelten feste Höhen der Förderungen.

KMU´s mit einer Mitarbeiterzahl von bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten 50 % Förderung und größere Unternehmen mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden können 25% Förderung erhalten.

Förderungen für Unternehmen gem. Chancenqualifizierungsgesetz ab 01.04.2024

Abb.1: Fördermöglichkeiten im Überblick
Schaubild der Arbeitsagentur
URL: https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive

Damit erhalten Arbeitgeber während der Zeit der Weiterbildung die Kosten für die Qualifizierung und die Lohnkosten finanziert.

Zudem wurde die Wartezeit für den Förderanspruch verkürzt, so dass Mitarbeitende bereits zwei Jahre nach dem letzten Berufsabschluss für die Weiterbildung förderberechtigt sind. Unternehmen können daher schneller auf Veränderungen reagieren und ihr benötigtes Fachpersonal zeitnah aus- und weiterbilden.

Qualifizierungsgeld für Berufstätige

Seit dem 1. April 2024 gibt es eine neue Leistung namens Qualifizierungsgeld, die auf dem Weiterbildungsgesetz basiert. Diese Maßnahme macht Weiterbildungen für Berufstätige noch attraktiver, da die Agentur für Arbeit während der Teilnahme einen festen Teil des Gehalts übernimmt. Dadurch können sich Beschäftigte auf ihre Qualifizierung konzentrieren, ihre Fähigkeiten verbessern, ihren Arbeitsplatz sichern und den Anforderungen der Arbeitswelt gerecht werden.

Das Qualifizierungsgeld bietet also viele Vorteile und ermöglicht es den Teilnehmern, sich weiterzuentwickeln. Es ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Beschäftigten und zur Sicherung der Fachkräfte für die Zukunft.

Warum ist das Qualifizierungschancengesetz für Sie und Ihr Unternehmen wichtig?

Durch das QCG können Sie als Arbeitgeber betriebliche Weiterbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen kosteneffizient und flächendeckend im Unternehmen anwenden.

Das hat folgende Vorteile:

  • Möglichkeit zur Teilqualifizierung (TQ) und damit Unterstützung von Mitarbeitenden bei einem nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses.
  • Langfristige Bindung Ihrer Mitarbeitenden an das Unternehmen.
  • Reduzierung des Fachkräftemangels im Unternehmen und Qualifizierung von eigenem Personal.
  • Einfaches Recruiting und Qualifizierung von nationalen und internationalen Fachkräften.
  • Nutzen der Potenziale von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern.
  • Behalten des Wissens von langjährigen Mitarbeitenden bei gleichzeitiger Weiterbildung für die neuen beruflichen Alltagsanforderungen.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet daher Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihre Arbeitnehmende ohne Berufsschulabschluss oder auch internationale Arbeitnehmende mit einem Abschluss, der in Deutschland nicht anerkannt ist, schnell und unkompliziert weiterzubilden.

FAZIT

Die Zeiten in der Arbeitswelt ändern sich unaufhaltsam und das immer schneller.

Die Bundesregierung hat mit dem Qualifizierungschancengesetz und nun mit der Neuregelung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes sowie mit dem Qualifizierungsgeld neue Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht, um Unternehmen und Berufstätige während der Weiterbildungs- und Qualifizierungsphase finanziell zu unterstützen.

Wenn auch Ihr Unternehmen die Herausforderungen des Strukturwandels, Fachkräftemangels und der Digitalisierung erfolgreich meistern möchte, sollten Sie sich zeitnah mit dem Thema Qualifizierung und Weiterbildung beschäftigen.

Nutzen Sie die staatlichen Förderungen für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen für eine nachhaltig erfolgreiche Unternehmenszukunft.

Wir beraten und begleiten Sie hier vollumfänglich in folgenden Schritten, wenn es darum geht, Fördermittel strategisch zu sichern, Wissenslücken zu schließen und Ihr Personal weiterzubilden:

  1. Erarbeitung einer Strategie zur Mitarbeiterbindung
  2. Feststellen der Qualifizierungspotenziale und passender Weiterbildungsangebote
  3. Unterstützung bei der Antragstellung
  4. Begleitung bis zum der jeweiligen Qualifizierungs-/Weiterbildungsmaßnahme

Sprechen Sie mich an, ich freue mich darauf, Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Chancenqualifizierungsgesetzes begleiten zu können, damit auch Ihr Unternehmen zukunftsorientiert agieren kann!

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Ihr professioneller HR Partner im Allgäu
Mit unserem Experten-Know-how begleiten wir Sie und Ihr Personal bei den täglichen HR-Herausforderungen und in Zeiten der Veränderung gehen wir mit Ihnen allen den Weg zu einem positiven Neustart!

Ihre Helga Jungnickl
PERSÖNLICH

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