So profitiert auch Ihr Unternehmen von ausländischem Fachpersonal
Der Fachkräftemangel begleitet den Alltag im Personalmanagement. Vor allem KMU´s stehen vor immer größeren Herausforderungen, das fehlende Fachpersonal zeitnah zu finden. An die Option offene Stellen mit internationalen Fachkräften zu besetzen trauen sich bis dato leider noch sehr wenige kleinere oder mittelständische Unternehmen.
Das Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung KOFA hat sich diesem Thema gewidmet und eine ausführliche Handlungsempfehlung erarbeitet.
Da auch ich in meinem Berufsalltag als HR-Interimmanagerin mit dem Fachkräftemangel in deutschen KMU´s konfrontiert bin, möchte ich Ihnen hier die Möglichkeit zur Rekrutierung von internationalen Fachkräften näher zeigen.
Warum Sie ausländische Fachkräfte rekrutieren sollten
Wenn Sie im Inland keine passenden Fachkräfte für Ihre offenen Stellen finden, kann es von Vorteil sein, die entsprechenden Vakanzen auch im Ausland auszuschreiben.
Teams, die aus unterschiedlichen Nationen bestehen, können mit neuer Kreativität an Prozesse herangehen und damit die Innovationskraft in Ihrem Unternehmen steigern. Zudem stärken Sie durch interkulturelle Teams auch gleichzeitig die Vielfalt in Ihrer Belegschaft und fördern das voneinander Lernen.
Des Weiteren erhöhen Sie damit die internationale und interkulturelle Kompetenz Ihres Unternehmens. Nutzen Sie die Sprach- und Kulturkenntnisse Ihrer Mitarbeitenden, um den Umsatz im ausländischen Absatzmarkt zu steigern und Ihr internationales Netzwerk zu erweitern.
Auch Ihre Kundenbindung und Serviceorientierung lässt sich bei international agierenden Kunden viel besser bedienen, da sprachliche bzw. kulturelle Barrieren erst gar nicht entstehen.
Um als Unternehmen in einem immer internationaler werdenden Umfeld bestehen zu können, ist es wichtig, frühzeitig auch an das Unternehmensimage im Ausland zu denken. Je weltoffener Sie Ihr Unternehmen präsentieren, umso schneller werden Sie ein modernes Unternehmensimage erhalten und auch im internationalen Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber angesehen. Vakante Positionen können Sie künftig dadurch auch schneller und adäquater besetzen, was letztlich wieder zu einem nachhaltig positiven Unternehmenserfolg führen wird.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen zudem, dass viele Fachkräfte aus dem Ausland nicht nur sehr gut in der mehrsprachigen Kommunikation sind, sie haben auch eine enorm hohe Arbeitsmotivation für deutsche Unternehmen tätig zu sein. Dies sollten Sie nutzen, denn Motivation lässt sich auch auf bestehende Mitarbeitende übertragen und führt letztlich zu einer Win-Win-Situation für alle.
So rekrutieren Sie internationale Fachkräfte
Wenn es darum geht, Fachpersonal im Ausland zu suchen, sehen sich vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen noch mit großen Herausforderungen konfrontiert und sich der Aufgabe nicht gewachsen.
Der Rekrutierungsprozess für ausländisches Fachpersonal unterscheidet sich in den ersten Schritten allerdings nicht vom klassischen Prozess für Personalsuche im Inland.
Abb.1 Schritte zur Rekrutierung von ausländischen Fachkräften
Quelle:
Handlungsempfehlung Internationale Fachkräfte erfolgreich rekrutieren
und integrieren, Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung KOFA, S. 7, April
2020
1. Schritt: Anforderungsprofil erstellen
Ganz gleich ob Sie im In- oder Ausland nach Personal suchen, ein Stellenanforderungsprofil sollte die wichtigsten fachlichen und persönlichen Anforderungen enthalten, die Ihr künftiges Personal zur Ausübung der Tätigkeit mitbringen sollte.
Achten Sie darauf, dass Sie im Profil nicht gezielt nach den in Deutschland bekannten Schul-/Studienabschlüssen fragen, sondern benennen Sie besser Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Tätigkeit erforderlich sind. Dies können bestimmte Sprachkenntnisse oder Erfahrungen mit Werkzeugen, Maschinen, Programmiersprache, etc. sein. Das hilft potentiellen Kandidaten und Kandidatinnen sich leichter einzulesen.
Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung eines internationalen Anforderungsprofils dann sprechen Sie mich gerne an. Mit meiner jahrelangen Expertise erstellen wir das passende Anforderungsprofil für Ihre internationale Stellenbeschreibung.
2. Schritt: Rechtliche Rahmenbedingungen für den deutschen Arbeitsmarkt
Der Zutritt zum deutschen Arbeitsmarkt ist je nach Herkunft der internationalen Fachkraft unterschiedlich.
Für EU-Bürger sowie deren gleichgestellte Personen besteht weder eine Einreisebeschränkung, noch eine Einschränkung zum deutschen Arbeitsmarkt. Somit können EU-Bürger und Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz uneingeschränkt nach Deutschland einreisen und hier arbeiten.
Für Personen aus „visabefreiten Ländern“ wie Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und USA benötigen zwar kein Einreisevisum, aber eine Aufenthaltserlaubnis, die dann auch eine Arbeitserlaubnis darstellt.
Daher ist bei künftigen Mitarbeitenden aus visabefreiten Ländern wichtig zu beachten, dass ein Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis schon vor der Einreise beantragt werden sollte.
Abb. 2 Zutritt zum Deutschen Arbeitsmarkt
Quelle: Handlungsempfehlung Internationale Fachkräfte erfolgreich rekrutieren und integrieren, Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung KOFA, S. 10, April 2020
Personen aus allen anderen Drittstaaten benötigen neben einem Einreisevisum auch eine Aufenthaltserlaubnis, damit die Beschäftigung in Deutschland ermöglicht wird.
Ferner müssen auch die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit in diesem Fall berücksichtigt werden. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung, um zu erfahren, welche Vorgaben das konkret in Ihrem Fall sind.
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie eine erste Orientierung, ob Ihre internationalen Fachkräfte ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis benötigen und welche Arbeitsgenehmigung erteilt wird.
Wichtig zu erwähnen ist, dass es unterschiedliche Regelungen für Personen aus Drittstaaten gibt, die einen akademischen Abschluss (Hochschulabschluss oder einen in Deutschland vergleichbaren Hochschulabschluss) oder eine berufliche Qualifikation haben.
Arbeitsmarktzugang für Personen mit akademischem Schulabschluss
Die Blaue Karte EU können die Personen aus Drittstaaten beantragen, die einen anerkannten Hochschulabschluss nachweisen können, der mit einem Hochschulabschluss in Deutschland vergleichbar ist.
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und der Möglichkeiten für einen Aufenthaltstitel finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Zentrale Voraussetzung für die verpflichtende Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit für eine Arbeitserlaubnis ist allerdings ein der Qualifikation entsprechender Arbeitsplatz in Deutschland mit entsprechendem Mindestgehalt.
Inhaber und Inhaberinnen der blauen Karte EU können dann für die entsprechende Dauer der im Arbeitsvertrag festgelegten Vertragslaufzeit, höchstens jedoch für vier Jahre beschäftigt werden.
Neuerungen im Fachräfteeinwanderungsgesetz
Das hierzu gültige Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringt aktuell Neuheiten für die die blaue Karte EU:
- Die Mindestverdienstgrenze wird gesengt, generell für Mitarbeitende als auch für gesuchtes Fachpersonal für Engpassberufe und für Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen.
- Künftig können mehr Personen die blaue Karte beantragen, da die Liste der Engpassberufe ausgeweitet wird.
- IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss aber mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung können nun auch die blaue Karte beantragen.
- Inhaber und Inhaberinnen einer blauen Karte EU bekommen nun eine kurz- oder langfristige Mobilität und können damit ohne Visum nach Deutschland zum Zweck der Berufstätigkeit einreisen.
- Vereinfachter Familiennachzug für Inhaber und Inhaberinnen der blauen Karte EU, sofern die Familie bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt hat.
Der Gesetzgeber möchte durch die Änderungen Möglicheiten für eine schnellere und unbürokratischere Beschäftigung von Personal im Inland schaffen.
Arbeitsmarktzugang für Personen mit beruflicher Qualifizierung
Beruflich qualifizierte Bewerber/innen aus Drittstaaten erhalten eine Arbeitserlaubnis, wenn sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen können.
Als Sonderfall gelten hier IT-Fachkräfte mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung und dem Nachweis, dass Ihre Kompetenzen dem Qualifikationsniveau, welches deutsche Hochschulabsolventen/innen erlangen, entsprechen müssen.
Sie können das Anerkennungsverfahren aber unterstützen, indem Sie beim Ausfüllen der Anträge helfen. Lassen Sie bei der Anerkennungsberatung vorab den richtigen deutschen Referenzberuf festlegen, nötige Dokumente vorab übersetzen und reichen Sie diese dann ein.
Die Kosten für eine Anerkennungsverfahren können sich zwischen 100 € und 600 € belaufen, zzgl. notwendiger Übersetzungskosten und Kosten für Beglaubigungen.
Hier können Sie Ihren künftigen Mitarbeitenden auch finanziell zur Seite stehen und sich von Beginn an als fürsorgender Arbeitgeber präsentieren. Sie schaffen damit die Basis einer potenziell langfristigen und von Loyalität geprägten Geschäftsbeziehung mit Ihren ausländischen Mitarbeitenden.
Wie Sie die Kompetenzen und Qualifikationen Ihrer Bewerber und Bewerberinnen aus Drittstaaten anerkennen lassen und was Sie als Arbeitgeber hierzu wissen sollten erfahren Sie auch im PDF „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung – Was Arbeitgeber wissen müssen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Soziale Medien, Öffentlichkeitarbeit.
HINWEIS: Beschleunigtes Verfahren für internationale Fachkräfte
Bekanntlich können behördliche Vorgänge in Deutschland leider immer noch sehr lange dauern und oft bleibt nicht die Zeit, mehrere Monate auf eine Fachkraft zu warten, bis die Stelle im Unternehmen besetzt wird.
Daher können Sie als Arbeitgeber ein sog. „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ gegen Zahlung von 411 Euro in Anspruch nehmen.
Dadurch erhalten Sie einen Visa-Beantragungstermin in der deutschen Botschaft innerhalb von drei Wochen. Ferner wird das Visum dann auch „in der Regel“ innerhalb von drei Wochen erteilt. Und die Entscheidung über die Berufsanerkennung soll nach Eingang aller Unterlagen innerhalb von zwei Monaten erfolgen.
Hier gehts zum PDF Download zu weiteren Informationen zum beschleunigten Verfahren für internationale Fachkräfte.
Ein weiterer Sonderfall stellt die ICT-Richtlinie dar:
Sofern Ihr Unternehmen eine Zweigstelle außerhalb der EU hat, können Sie Fachkräfte oder Trainees aus dieser Zweigstelle in der deutschen Niederlassung für eine Zeit von ein bis zu drei Jahren beschäftigen.
Nützliche Information hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zum Internationalen Personalaustausch.
Gerade die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einstellung von internationalen Fachkräften stellt erfahrungsgemäß für viele Unternehmen und Personalabteilungen eine schier unüberwindliche Hürde dar.
Sprechen Sie uns an. Wir können auf eine langjährige Expertise im internationalen Recruiting von Fachkräften in der IT und weiteren technischen Branchen zurück greifen und unterstützen Sie auch in diesem Schritt vollumfänglich.
3. Schritt: So finden Sie das richtige Land für die Suche
Die offene Vakanz einfach willkürlich in sämtlichen Ländern der Welt auszuschreiben macht wenig Sinn. Sie sollten sich daher vorab Gedanken darüber machen, für welche Position und welche Anforderungen Sie Fachpersonal suchen.
Klären Sie daher vorab folgende Fragen, um das passende Land zu finden, in dem Sie nach Fachpersonal suchen:
- Haben Sie bereits Kontakte oder ein Netzwerk in dem Land, an welche Sie anknüpfen können?
- Kann es sinnvoll sein in das Netzwerken im entsprechenden Ausland zu investieren?
- Nutzen Sie hierzu ggf. schon die Kontakte Ihrer ausländischen Mitarbeitenden oder Geschäftspartner, um auf deren Netzwerk oder auch Kenntnisse über die dortigen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt zurückgreifen zu können?
- Kennen Sie die aktuelle Arbeitsmarktsituation im Ausland? Gibt es dort die von Ihnen benötigten Fachkräfte mit den entsprechenden Qualifikationen?
Klären Sie zudem vorab die unter dem 2. Schritt angegebenen rechtlichen Gegebenheiten für eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland.
Wir stehen Ihnen bei der Beantwortung der hier genannten Fragen zur Seite. Je nach Branche und Berufsfeld beraten wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Personalmanagement, um die passenden Länder für die Personalsuche zu finden.
4. Schritt: Stellenanzeige erstellen
Genau wie bei der Erstellung des Anforderungsprofils ist es wichtig, dass Sie von den deutschen Bewerbungsstandards von rein formalen Qualifikationen abkommen und den Fokus auf erlangte Kompetenzen und Erfahrungen der Kandidaten legen.
Wichtig ist vor allem, dass Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse benennen. Eine Orientierungshilfe ist der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen – GER.
Und wenn wir gerade beim Thema Sprache sind:
Veröffentlichen Sie die Anzeige in Englisch und in der jeweiligen Landessprache. Geben Sie auch in der Beschreibung an, in welchen Sprachen die Bewerbung erfolgen sollte.
Sofern Sie Integrations- und Unterstützungsangebote in Ihrem Unternehmen anbieten, sollten Sie auch darauf in der Stellenanzeige eingehen.
Zusätzliche Informationen zur lokalen Infrastruktur, zum regionalen Umfeld, zu möglichen Freizeitaktivitäten, etc. können Sie angegeben. Das hilft Ihren künftigen Mitarbeitenden sich vorab ein Bild in die hiesigen Gegebenheiten, Umgebung, etc. zu machen und stellt die Attraktivität Ihres Unternehmens und Standort heraus.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Stellenanzeige für die Suche nach internationalen Fachkräften. Sprechen Sie mich und mein Experten-Team an!
5. Schritt: Stellenanzeige veröffentlichen
Es gibt viele Möglichkeiten eine Stellenanzeige in Deutschland zu veröffentlichen. Allen voran sollten Sie die Stelle auf Ihrer Internetseite unter einer entsprechenden Kategorie wie „Career“ oder „Jobs“ präsentieren.
Ferner wird empfohlen, dass Sie für die Veröffentlichung im Ausland vorab gezielt nach Rekrutierungskanälen suchen und sich über die gängige Zielgruppe und Informationswege informieren.
Dies können Online-Stellenbörsen im Ausland oder die ZAV, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, sein. Auch die kostenlose Veröffentlichung bei der Online-Jobbörse „Make it in Germany“ ist hilfreich, um Ihre Stellenzeige im Ausland gezielt zu platzieren.
Mittlerweile ist es auch für Unternehmen gängige Praxis über soziale Medien nach Personal zu suchen und dabei auf bestehende Kontakte zurückzugreifen. Ein entsprechendes Netzwerk vor Ort oder auch im Internet kann bei der Suche nach internationalen Fachkräften sehr hilfreich sein.
Auch der Kontakt zu internationalen Hochschulen für die Vergabe von Praktikumsplätzen kann helfen, frühzeitig Fachkräfte in Ihr Unternehmen zu holen und diese langfristig zu binden. Nach erfolgreichem Studienabschluss können Sie bereits bekannte Mitarbeitende direkt übernehmen, nachdem Sie sich bereits im Rahmen eines Praktikums kennen und schätzen gelernt haben.
Ein weiterer Tipp: Erkundigen Sie sich über Personalmessen im Ausland und nehmen Sie daran teil, wenn möglich. So steigern Sie Ihren Bekanntheitsgrad vor Ort und können zugleich international netzwerken.
Sie sind sich noch unschlüssig, wie und wo Sie nach internationalen Fachkräften suchen sollen? Mit meiner langjährigen Expertise im internationalen HR-Management für Fach- und Führungskräfte sowie für IT-Experten stehen mein Team und ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
6. Schritt: Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
Auch hier ist das Vorgehen gleich wie bei jeder Stellenbesetzung. Gehen Sie nach den von Ihnen definierten Kriterien vor und bewerten Sie die erhaltenen Bewerbungsunterlagen ganz objektiv.
Wichtig ist, dass Sie trotz interner Vorgaben offen sind für mögliche Unterschiede ausländischer Bewerbungen. Für die Bewertung einer ausländischen Bewerbung sollten Sie daher etwas mehr Zeit einplanen. Sie sollten nicht nur die formalen Zeugnisse oder Qualifikationen bewerten, sondern auch die bereits erworbenen Berufserfahrungen und erlangten Kompetenzen berücksichtigen.
Aber wie geht es nun weiter?
Das erste Kennenlernen steht an und dafür sollten Sie im Vorfeld mit dem Kandidaten bzw. der Kandidatin klären, ob der erste persönliche Kontakt via Telefon, Videocall oder schon persönlich stattfinden kann.
Je weiter der Auswahlprozess fortschreitet und je enger die Bewerberauswahl wird umso zeitnaher sollten Sie sich ggf. dann auch schon mit den oben erwähnen rechtlichen Formalien beschäftigen. Sofern bereits für ein persönliches Kennenlernen ein Visum erforderlich ist, könnten Sie Ihre möglichen zukünftigen Mitarbeitenden bereits jetzt schon bei der Suche nach einer Unterkunft, Formalitäten, Informationen zur Anreise, etc. unterstützen.
Sofern sich mehrere Bewerberinnen und Bewerber aus dem gleichen Land bei Ihnen beworben haben, wäre es auch denkbar, dass Sie in das Herkunftsland reisen und die Gespräche vor Ort führen. Diese Reise können Sie auch zudem zum Netzwerken nutzen und bekommen hilfreiche Einblicke in die Kultur, Mentalität und Sprache des Landes.
FAZIT
Für manch Unternehmen ist der Weg zur Rekrutierung einer ausländischen Fachkraft völlig neu. Unsere Erfahrung zeigt, dass gerage KMU´s vor dem Schritt der Personalsuche in internationalem Umfeld noch viel zu oft zurückschrecken und sich der Herausforderung nicht gewachsen sehen.
Der deutsche Gesetzgeber hat aber mittlerweile erkannt, dass die wir die Anzahl an fehlenden Fachkräften nicht aus den eigenen Reihen nachbesetzen können. Wir sind auf internationale Fachkräfte angewiesen. Daher wurden aktuell die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vereinfacht.
Sprechen Sie uns an, wir haben jahrelange Erfahrung im internationalen Human Ressource Management. Unsere Expertin und Experten von Consulting HR Solutions stehen Ihnen vom ersten Tag der internationalen Personalsuche für Fach- und Führungskräfte in Automotive und IT-Fachkräfte kompetent zur Seite.
Rechtliche Hürden werden plötzlich sehr klein und können leicht überwunden werden. Sie werden sehen, wie kreativ ein interkulturelles Team positiv zum Unternehmenserfolg beitragen kann. Die anfänglichen Mühen der Suche nach internationalen Fachkräften werden sich auszahlen, davon bin ich überzeugt!
Wie Sie internationale Fachkräfte erfolgreich in Ihrem Unternehmen integrieren erfahren Sie in unserem kommenden Beitrag zur erfolgreichen Integration ausländischer Fachkräfte!
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Ihre Helga Jungnickl
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